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Letzte Aktualisierung: 4 Juni 2026
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Geldspielrechtlicher Rahmen
Geldspiele, einschliesslich Sportwetten, sind in der Schweiz durch das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 geregelt. Konzessionierte Anbieterinnen für Sportwetten sind die Swisslos Interkantonale Landeslotterie und die Loterie Romande. Die Aufsicht über interkantonal organisierte Geldspiele obliegt der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa. Sportwetten sind ausschliesslich Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Cricket Wettanbieter Schweiz informiert ausschliesslich über den Markt und seine Strukturen. Eine Empfehlung, an Sportwetten teilzunehmen, wird ausdrücklich nicht ausgesprochen. Wer Anzeichen problematischen Spielverhaltens bei sich oder anderen feststellt, findet bei Sucht Schweiz und über die Hotline 0800 040 080 vertrauliche und kostenlose Unterstützung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser rechtlichen Hinweise ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Änderungen
Diese rechtlichen Hinweise können bei Bedarf angepasst werden, insbesondere wenn dies aufgrund rechtlicher oder technischer Entwicklungen erforderlich ist. Es gilt jeweils die aktuelle, auf dieser Seite veröffentlichte Fassung. Stand: 4 Juni 2026.
